Allgemeine Verkaufsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
(1) Unsere
Verkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir nicht
an, es sei denn wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen
des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.
(2) Alle
Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Besteller zwecks Ausführung dieses
Vertrages getroffen werden sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.
§ 2 Angebot – Angebotsunterlagen - Vertragsschluss
(1) Ist
die Bestellung als Angebot gemäß § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir
dieses innerhalb von 2 Wochen annehmen.
(2) Alle
unsere Angebote sind freibleibend. Annahmeerklärungen und Bestellungen bedürfen
zur Rechtswirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Die Angaben in den
Auftragsbestätigungen zu Lieferungsumfang, Aussehen, Leistungen, Maße und
Gewichte sind als annähernd zu betrachten und stellen keine zugesicherten
Eigenschaften dar.
(3) An
Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen, Werkzeugen, Druckunterlagen,
Schablonen, Mustern und sonstigen Unterlagen behalten wir, bzw. unsere
Vorlieferanten uns Eigentums- und Urheberrechte vor, auch wenn die Kosten für
die Erstellung dieser Unterlagen und Werkzeuge dem Kunden weiterverrechnet
werden. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen, die als
"vertraulich" bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der
Besteller unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
(4) Für
vom Kunden zur Verfügung gestellte Druckvorlagen, Filme, Klischees und andere
Unterlagen trägt ausschließlich der Kunde die Verantwortung. Eine vom Kunden
erklärte Druckfreigabe ist verbindlich. Widerspricht der Kunde einem
übersandten Korrekturabzug nicht innerhalb von 3 Tagen, wird dieser
verbindlich.
(5) Der
Kunde haftet dafür, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Unterlagen frei
von Rechten Dritter sind. Eine Überprüfungspflicht besteht für uns nicht. Mit
Auftragserteilung stellt uns der Kunde von sämtlichen Ansprüchen frei, die
gegen uns wegen etwaiger Rechtsverletzungen erhoben werden. Wir sind nicht
verpflichtet, Aufträge zu übernehmen bzw. können von Aufträgen zurücktreten,
die eine Verletzung von Rechten Dritter mit sich bringen oder die Gefahr
derartiger Verletzungen bergen.
(6) Wir
sind berechtigt, Mehr- oder Minderlieferungen bis zu 10 % der bestellten Ware
vorzunehmen. Bei Bestellung von geringeren, als in Katalogen oder
Werbebroschüren angegebenen Mindestmengen, behalten wir uns die Erhebung einer
gesonderten Bearbeitungsgebühr bzw. eines Mindermengenzuschlags vor.
(7) Bei
nicht erfolgter oder verspäteter Selbstbelieferung und in Fällen höherer Gewalt
sind wir zum Rücktritt berechtigt. Ersatzansprüche für den Kunden bestehen in
diesen Fällen nicht.
(8) Der
Kunde ist verpflichtet, bei der Bestellung anzugeben, ob er die Ware an einen
Endverbraucher weiterveräußert. Bei einem Verstoß gegen diese Verpflichtung
oder bei einem Verkauf der Ware an einen Endverbraucher entgegen der Angabe bei
der Bestellung, gelten die Rechte auch § 478 BGB als abgedungen.
§ 3 Preise – Zahlungsbedingungen
(1) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise
"ab Versandstelle", ausschließlich Verpackung, Fracht, Porto, Versicherung und
sonstige Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt.
(2) Die
gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie
wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung
gesondert ausgewiesen.
(3) Der Abzug
von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarung.
(4) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis netto
(ohne Abzug) innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Es
gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzugs.
(5) Aufrechnungsrechte
stehen dem Besteller nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig
festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist er zur
Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur insoweit befugt, als sein
Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
(6) Wir
behalten uns vor, die Belieferung von Neukunden von Vorauskasse abhängig zu
machen. Werden Lieferungen bzw. Teillieferung nicht pünktlich bezahlt, behalten
wir uns vor, die Lieferung von laufenden Aufträgen oder Neuaufträgen
zurückzustellen bzw. von Vorauskasse abhängig zu machen.
(7) Nimmt
der Kunde eine ordnungsgemäß bestellte und zur Auslieferung bereit stehende
Ware auch nach Setzen einer angemessenen Nachfrist nicht ab, sind wir nach
unserer Wahl berechtigt, Vertragserfüllung zu verlangen oder vom Vertrag
zurückzutreten und Schadensersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 25 % des
Auftragswertes (ohne MwSt.) geltend zu machen. Dem Kunden bleibt der Nachweis
eines geringeren Schadens vorbehalten.
(8) Im
Falle einer bei Erteilung des Auftrags nicht vorhersehbaren Veränderung von
Zöllen, Umsatzsteuer, Wechselkursen, Frachtkosten, Versicherungsprämien und
sonstigen anfallenden Abgaben sind wir berechtigt, den Preis entsprechend der
Veränderung zu Gunsten und zu Lasten des Kunden abzuändern, ohne dass hierdurch
ein Rücktrittsrecht ausgelöst wird.
§ 4 Lieferzeit
(1) Der
Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen
Fragen voraus. Insbesondere gelten Lieferfristangaben erst ab Eingang der
vollständigen Unterlagen, Daten und sonstiger vom Kunden zu erbringenden
Leistungen bei uns.
(2) Die
Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechzeitige und
ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Bestellers voraus. Die Einrede
des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.
(3) Kommt
der Besteller in Abnahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige
Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden
Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.
Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
(4) Sofern
die Voraussetzungen von Abs. (3) vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen
Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem
Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder
Schuldnerverzug geraten ist.
(5) Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Lieferverzug auf einer
von uns zu vertretenden vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Vertragsverletzung
oder auf einer Verletzung wesentlicher Vertragspflichten beruht; ein
Verschulden unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist uns zuzurechnen.
Sofern der Lieferverzug nicht auf einer von uns zu vertretenden vorsätzlichen
Vertragsverletzung beruht, ist unsere Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Im
Übrigen haften wir im Fall des Lieferverzugs im Rahmen einer pauschalierten
Verzugsentschädigung in Höhe von maximal 15 % des Lieferwertes.
(7) Weitere
gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers bleiben vorbehalten.
§ 5 Gefahrenübergang – Verpackungskosten – Versand
(1) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung "ab
Versandstelle" vereinbart.
(2) Falls
auf Verlangen des Kunden die Ware an einen anderen Ort als den Erfüllungsort
des Verkäufers erfolgt, so geht die Gefahr mit Übergabe der Ware an den
Spediteur, Frachtführer oder sonst zur Ausführung der Versendung bestimmte
Person über.
(3) Transport-
und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsordnung werden
nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten. Der Besteller ist
verpflichtet, für eine Entsorgung der Verpackungen auf eigene Kosten zu sorgen.
(4) Sofern
der Besteller es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine
Transportversicherung eindecken; die insoweit anfassenden Kosten trägt der
Besteller.
(5) Den
Kunden trifft eine unverzügliche Überprüfungspflicht auf Verpackungsschäden und
Mangelfreiheit der Ware.
(6) Die
Wahl des Versandweges und der Versandart erfolgt durch uns nach den besten
wirtschaftlichen Verhältnissen, ohne Verbindlichkeit für eine etwaig günstigere
Versandart. Besondere Versandarten müssen vom Kunden schriftlich mitgeteilt
werden.
§ 6 Mängelhaftung
(1) Mängelansprüche
des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten
Untersuchungs- und Rügenobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Die
Rügefrist beträgt maximal 3 Werktage nach Erhalt der Ware. Für unsachgemäße
Lagerung der gelieferten Waren beim Abnehmer ist jede Gewährleistung
ausgeschlossen.
(2) Wir
liefern die bestellte Ware in handelsüblicher Qualität. Im Falle eines Kaufes
nach Muster ist die vorausgegangene Bemusterung für die einzuhaltende Qualität
maßgeblich. Durch technische Innovation oder Weiterentwicklung und durch die
Herstellung bedingte, zumutbare Änderungen werden vom Kunden als vertragsgemäß
gebilligt.
(3) Soweit
ein Mangel der Kaufsache vorliegt, ist der Besteller nach seiner Wahl zur
Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen
mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung sind wir
verpflichtet, alle zum Zweck der Mangelbeseitigung erforderlichen Aufwendungen,
insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten zu tragen, soweit
sich diese nicht dadurch erhöhen, dass die Kaufsache nach einem anderen Ort als
dem Erfüllungsort verbracht wurde.
(4) Schlägt
die Nacherfüllung fehl, so ist der Besteller nach seiner Wahl berechtigt,
Rücktritt oder Minderung zu verlangen. Die Rücksendung beanstandeter Ware
bedarf unserer vorherigen Zustimmung.
(5) Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Besteller
Schadenersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober
Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer
Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche
Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadenersatzhaftung auf den
vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
(6) Wir
haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine
wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die
Schadenersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintreten Schaden
begrenzt.
(7) Die
Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der
Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem
Produkthaftungsgesetz.
(8) Soweit
nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.
(9) Die
Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate, gerechnet ab
Gefahrenübergang. Bei Fernostware und so genannten Cent-Artikeln ist die
Gewährleistungszeit auf die für den entsprechenden Artikel übliche Lebensdauer
beschränkt, maximal beträgt sie 12 Monate, gerechnet ab Gefahrübergang.
(10) Die
Verjährungsfrist im Fall eines Lieferregresses nach den §§ 478, 479 BGB bleibt
unberührt; sie beträgt fünf Jahre, gerechnet ab Ablieferung der mangelhaften
Sache.
(11) Im
Falle eines Verkaufs an einen Endverbraucher im Sinne des BGB gelten bezüglich
der Mängelhaftung die gesetzlichen Vorschriften.
§ 7 Gesamthaftung
(1) Eine
weitergehende Haftung auf Schadenersatz als in § 6 vorgesehen, ist – ohne
Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs –
ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus
Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder
wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.
(2) Soweit
die Schadenersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist,
gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer
Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung
(1) Wir
behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem Liefervertrag vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers,
insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache
zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt
vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In
der Pfändung der Kaufsache durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Vertrag. Wir
sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der
Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeiten des Bestellers – abzüglich
angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.
(2) Bei
Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Besteller unverzüglich
schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können.
Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und
außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der
Besteller für den uns entstandenen Ausfall.
(3) Der
Besteller ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu
verkaufen; er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des
Faktura-Endbetrages (einschließlich MwSt.) unserer Forderung ab, die ihm aus
der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar
unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiter verkauft
worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Besteller auch nach der
Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt
hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung selbst
einzuziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den
vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere
kein Antrag auf Eröffnung eines Konkurs- oder Vergleichs- oder
Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist aber
dies der Fall, so können wir verlangen, dass der Besteller uns die abgetretenen
Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern
(Dritten) die Abtretung mitteilt.
(4) Wir
verpflichten uns; die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Bestellers
insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu
sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der
freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.
§ 9 Sonstiges
(1) Wir
und unsere Vorlieferanten sind berechtigt, auf der gelieferten Ware unser
Firmenlogo bzw. unsere Firmenbezeichnung anzubringen und die von uns
gelieferten Waren zu gewerblichen Zwecken, insbesondere zur Ausstellung in
unseren Geschäftsräumen und zur Abbildung in Katalogen und Broschüren aller Art
zu verwenden.
(2) Wir
sind berechtigt, die im Zusammenhang mit der Geschäftsabwicklung uns zu
Kenntnis gelangten Daten zu speichern und diese an die von uns zur Abwicklung
eingeschalteten Vertragspartner weiterzugeben.
(3) Sollte
eine Bestimmung dieser allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen oder des
zugrunde liegenden Vertrages nicht berührt.
§ 10 Gerichtsstand – Erfüllungsort
(1) Sofern
der Besteller Kaufmann ist, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand; wir sind
jedoch berechtigt, den Besteller auch an sein Wohnsitzgericht zu verklagen.
(2) Es
gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland; die Geltung des UN-Kaufrechts
ist ausgeschlossen.
(3) Sofern
sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Erfüllungsort der
Versandtort der Ware.
AGB Download
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Bitte beachten Sie: Der Mindestbestellwert beträgt 500,- Euro Netto |


